ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Firma S.A.L. INTERNATIONAL Arbeitssicherungs- und Rettungssysteme GesmbH in A-9800 Spittal/Drau, Körnerstraße 19. Allgemeines: Der Besteller erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Erteilte Aufträge sind unter Ausschluß aller Einkaufsbedingungen des Käufers erst nach schriftlicher Bestellung oder Auftragsbestätigung für den Verkäufer bindend. Kaufgegenstand: Die Bestellung gilt für die vom Verkäufer angebotenen Produkte. Erfüllung: Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er den Vertragsgegenstand ordnungsgemäß und entsprechend der vom Käufer erfolgten Bestellung zur Abholung bereitgestellt hat, bzw. bei vereinbarter Lieferung den Vertragsgegenstand geliefert hat. Erfüllungsort ist immer und in jeder Hinsicht der Firmensitz des Verkäufers. Dies gilt auch für Lieferungen frei Haus und in das Ausland. Wird der Vertragsgegenstand verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen. Der Verkäufer haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden, nicht haftbar ist der Verkäufer bei Elementarereignissen jeder Art. Beigestellte Materialien: Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm beigestellten Materialien mängelfrei sind. Seitens des Verkäufers wird jede Haftung für die vom Auftraggeber beigestellten oder von ihm vorgegebenen Materialien, sei es aus dem Titel der Gewährleistung bzw. des Schadenersatzes oder aus jedem anderen Rechtsgrund, ausgeschlossen. Lieferzeiten/Liefermengen: Die Lieferzeiten des Verkäufers werden entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten genau eingehalten. Dem Käufer steht jedoch kein Anspruch auf Schadenersatz, Verzugsstrafe oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung zu, besonders dann nicht, wenn Störungen eintreten. Es wird somit jeder Schadenersatzsanspruch wegen Überschreitung des Liefertermines ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer bleibt zum Nachempfang verpflichtet. Übernahmebedingungen: Mit der Übernahme spätestens mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist gehen alle Gefahren und Lasten auf den Käufer über. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Ein über Wunsch des Käufers erfolgter Versand des bestellten Produktes erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei frachtfreier Lieferung gehen etwaige Mehrfrachtkosten für Expressgut zu Lasten des Käufers. Dem Verkäufer bleibt es im Einzelfall unbenommen, den Versand gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorzunehmen. Soweit vom Käufer eine besondere Verpackung gewünscht wird, wird diese verrechnet. Preise: Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Werk. Die Preise beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung vor. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, dass der Käufer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Käufers steht oder geríchtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist. Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank. Es liegt allerdings in unserem Ermessen, Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Barzahlung auszufolgen. Eine Bearbeitungsgebühr von € 100,-- ist bei Auftragserteilung zu entrichten. Diese wird im Falle einer Stornierung, nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsfrist, einbehalten. Rücktritt: Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis zu verlangen oder ein, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegendes Pönale (eine Stornogebühr) und/oder Schadenersatz geltend zu machen. Eigentumsvorbehalt: Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten im Falle des Zahlungsrückstandes an den Verkäufer rückzustellen. Verabsäumt dies der Käufer, so hat der Verkäufer das Recht zur Rückholung des Kaufgegenstandes an den Übergabeort zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Der Verkäufer kann dann frei über den Kaufgegenstand verfügen, wenn der Zahlungsrückstand nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen wird. Soweit von irgend jemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer zu verständigen. Die Verständigung hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen. Handelt es sich um Warenlieferungen, welche zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt sind, so erfasst der Eigentumsvorbehalt im Falle der Veräußerung den eingehenden Kaufpreis. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchen Zustand, so tritt er hiemit jetzt schon bis zur völligen Tilgung der Forderung aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und die Unterlagen auszuhändigen. Produkthaftung: Die Produkthaftung erlischt automatisch, wenn die Produkte nicht ordnungsgemäß angewendet werden, an den Produkten manipuliert wird, die gesetzlich vorgegebenen Prüfungen nicht durchgeführt werden und die in den beiliegenden Bedienungsanleitungen vorgegebene Handhabung nicht befolgt wird. Gewährleistung: In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache in eine mängelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Änderung von erteilten Aufträgen: Änderungen von erteilten Aufträgen können nur mit Zustimmung des Verkäufers und nur insoweit berücksichtigt werden, als diese sich nicht schon in Ausführung befinden. Datenverarbeitung: Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass seine in der Bestellung enthaltenen persönlichen Daten vom Verkäufer automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Konsumentenschutz: Für Käufer, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles der Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche örtliche
Zuständigkeit der nach dem Firmensitz des Verkäufers in A-9800
Spittal/Drau sachlich berufenen Gerichte vereinbart. Dies unter ausdrücklichem
Ausschluß der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)
und unter Anspruchnahme des ausschließlichen österreichischen
Gerichtstandes nach EuGVÜ. Für sämtliche Streitigkeiten
ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
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